- Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen hat der Verband sechs neue Mitglieder auf Antrag.
- Die Kameralistik weicht der doppelten Buchführung (Doppik) im Haushaltswesen.
- Der Beitragssatz steigt auf 9,79 €/ha.
- Der Verband hat zwei Lehrlinge, ab 01.08.2019 wird ein dritter ausgebildet, um die künftigen altersbedingten Abgänge zu kompensieren.
- Mittels einer Ersatzinvestition wird im 1. Halbjahr 2019 ein neuer Traktor mit Zwischenachsausleger angeschafft.
- Der seit Gründung des Verbands bestehende Rechnungsprüfungsausschuss wird durch einen Wirtschaftsprüfer ersetzt.
- Auswirkungen des neuen Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg WG) auf die Gewässerunterhaltung und die Grundstückseigentümer -> weiterlesen